Das “alte” rosa Papier-Rezept für Kassenpatienten wurde abgelöst durch das neue eRezept.
Was bedeutet das für Sie als Kassenpatient? Zu Beginn eines Quartals kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte einmalig in die Praxis. Das ist die Voraussetzung für das Ausstellen von Rezepten.
Bitte beachten Sie: Aktuell gibt es das eRezept leider nur für Kassenpatienten (gesetzlich Versicherte). Privatpatienten müssen weiterhin den Papierausdruck in der Praxis abholen.
Wenn Sie Ihr Rezept vor 12:00 bestellen, können Sie es am nächsten Tag ab 10:00 direkt in der Apotheke einlösen (Kassenpatienten) / in der Praxis abholen (Privatpatienten & Sonderrezepte).